AGB
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Künstlerin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und Kunstwerke.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Werkes, Leistung bzw. Akzeptanz des Angebots der Künstlerin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der/des Werkes.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Teil des Vertragsinhalts, wenn die Künstlerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Urheberrecht
„Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Atelier hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Bilder, Fotografien, Skulpturen, Videos, digitale Bilder, Prints, Entwürfe, Designvorschläge, Designausführungen usw.)
III. Übertragung von Nutzungsrechten / Eigentumsvorbehalt
- Claudia Okonek ist Urheber jeglicher für den Auftraggeber/Käufer erstellten oder von ihm gekauften Inhalte und Werke. Die Urheberstellung ist nicht übertragbar, der Auftraggeber/Käufer erwirbt lediglich Nutzungsrechte an den für ihn erstellten oder von ihm gekauften Werken im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung dieser AGB.
- Der Auftraggeber/Käufer erwirbt bei Kauf oder in Auftrag gegebenen Werken die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinaus gehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich, uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Nachbearbeitungen (Fotografie), erwirbt der Auftraggeber/Käufer erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
- Bei Fristüberschreitungen der Honorarzahlung, behält sich das Atelier Okonek rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert.
- Besteht keine besondere Vereinbarung, wird ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen privaten Verwendung an den Auftraggeber/Käufer übertragen.
- Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Künstlerin und ist ohne diese rechtswidrig. Eine Nutzung von Fotografien ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Bearbeitungm Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ateliers Okonek in Schriftform.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Künstlerin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8 UrhG.
- Beim Bestellen eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat der Auftraggeber kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei Verwendung ihres Werkes hat die Künstlerin den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung des Werkes muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Künstlerin zum Schadensersatz in Höhe von 200 % des zuvor vereinbarten Honorars.
- Die Künstlerin ist unbeachtet der auf den Auftraggeber übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall zur uneingeschränkten Verwendung der Inhalte zu Zwecken der Eigenwerbung aller Art ( z.B. auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken, Zeitungsanzeigen, Messen etc.) berechtigt. Das die Urheberin entstandene Bilder für Eigenwerbung nutzen darf, ist Vertragsvoraussetzung.
- Sollte bei Fotografien nachträglich eine Einwilligung zur Veröffentlichung widerrufen werden (Recht am eigenen Bild), wodurch die Aufnahme nicht verwendet werden kann, sind hierfür fünfhundert Euro (500,00€) als Schadensersatz an die Urheberin zu entrichten.
- Die Verbreitung und Weitergabe von Werken der Künstlerin im Internet, in Intranets, in Online- Datenbanken, in elektronischen Archiven, auf digitalen Datenträgern, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Künstlerin und dem Auftraggeber/Käufer gestattet.
- Verwendet der Auftraggeber/Käufer die übergebenen Werke in digitaler Form online oder im Rahmen eines privaten Social-Media-Account, ist auf die Website des Ateliers Okonek zu verlinken.
- Wünscht der Auftraggeber/Käufer, dass die Künstlerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber/Käufer; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
IV Rechtsverletzungen / Überschreitung der Nutzungsrechte
- Jegliche Nutzungen von Werken der Künstlerin durch den Auftraggeber/Käufer, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens der Künstlerin gedeckt sind, ist vom Auftraggeber/Käufer gesondert zu honorieren.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, für jeden Fall der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial der Künstlerin zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
- Verstößt der Auftraggeber/Käufer bei Auftragsfotografien gegen die Verpflichtung zur Nennung der Künstlerin (3. 9+13), verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.
V Leistung der Künstlerin
- Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Künstlerin bestätigt worden sind. Die Künstlerin haftet für Fristüberschreitung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Erstellte Fotografien werde dem Auftraggeber/Käufer grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben. Die Übergabe von erstellten Fotografien erfolgt je nach Vereinbarung in digitaler oder Print-Form. Wünscht der Auftraggeber/Käufer, dass die Künstlerin die entstandenen Bilder als Print zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Bei Prints kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
- Die Künstlerin ist dem Auftraggeber/Käufer gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Aufnahmen über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Der Auftraggeber(Käufer ist für die Sicherung des übersandten Bildmaterials selbst zuständig. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
VI Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers/Käufers können von der Künstlerin gespeichert werden. Die Künstlerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen höchst vertraulich zu behandeln. VII Mitwirkung des Auftraggebers/Käufers
- Der Auftraggeber/Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Künstlerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Zahl der Anwesenden, Sonderwünsche, Umpfang etc.).
- Übernimmt die Künstlerin einen Entwurfsauftrag, wird der Auftraggeber der Künstlerin eine Person mit Kontaktdaten benennen, die ihm während der Entwurfsphase als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
VII a Fotografie-Auftrag: Haftung und Drittrechte
- Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abschließt. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Fotograf keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
- Bei einem Fotoauftrag übernimmt das Atelier keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Vom Auftraggeber werden nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
- Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich übergebener Gegenstände, die dem Fotografen zu Erstellung von Aufnahmen übergeben wurden, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Fotografen übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.
- Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber.
VIII Vergütung
- Für die Erstellung von Entwürfen und Fotografien wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen und werden entweder ausdrücklich in einem Pauschalangebot ausgewiesen oder ansonsten gesondert durch die Künstlerin in Rechnung gestellt.
- Alle zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der MwSt., in der jeweils gesetzlichen Höhe.
- Wünscht der Auftraggeber/Käufer während oder nach Fertigstellung der vertraglich beschriebenen Werkes/Auftrags Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
- Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Künstlerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.
- Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Künstlerin auch für die Zeit, um die sich die Arbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz.
- Das Honorar ist vor der Ablieferung des Auftrags fällig. Die Künstlerin ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen schon vor Fertigstellung des gesamten Auftrages abzurechnen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke in jeglicher Form Eigentum der Künstlerin.
IX Widerrufsrecht
- Bei Vertragsabschluss wird bei zeitlich begrenzten Aufträgen eine Gebühr für die Terminreservierung erhoben.
- Das Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt automatisch mit Zahlungseingang der Terminreservierungsgebühr.
- Ein Vertragswiderruf muss in Schriftform per E-Mail an atelier@claudia-okonek.de erfolgen, der Erhel muss
X Fotografischen Aufträgen, Termine, Reservierungsgebühr / Stornierung
- Eine Stornierung muss mindestens 3 Wochen vor dem Termin erfolgt sein.
- Im Falle einer Stornierung werden die geleisteten Gebühren für die Terminreservierung nicht zurückerstattet, sie können nicht auf einen anderen Termin übertragen werden.
- Eine Stornierung gilt nur in schriftlicher Form per bestätigter E-Mail an atelier@claudia-okonek.de.
- Erfolgt keine fristgemäße Stornierung wird ein Ausfallhonorar gemäß AGB Abschnitt 6. und 7. in Rechnung gestellt.
- Für ein halbtägiges Fotoshooting ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 300,00€ nach Vertragsabschluss zu leisten.
- Kommt es zur Stornierung des Auftrages, ist die Künstlerin berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
- bis zu 20 Arbeitstage vor Auftragsbeginn = 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
- bis zu 10 Arbeitstage vor Auftragsbeginn = 75 % der vereinbarten Gesamtsumme – bis zu 2 Arbeitstage vor Auftragsbeginn = 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
- Unterbleibt eine Benachrichtigung oder erfolgt die Stornierung nicht fristgemäß, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Grundhonorars, zu zahlen.
- Die Gebühr der Terminreservierung verfällt bei Stornierung / Absage jeglicher Art und wird nicht zurückerstattet und nicht auf einen neuen Termin übertragen.
- Kann der stornierte Termin mit einem gleichwertigen Termin neu belegt werden, werden 20% des vereinbarten Grundhonorars als Ausfallentschädigung fällig.
- Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.
XI Stornierungen / Änderungswünsche / Widerruf
- Änderungswunsch, Stornierung, Vertragswiderruf muss in Schriftform per E-Mail an atelier@claudia-okonek.de erfolgen. Um dem Schaden durch Datenverlusten vorzubeugen, ist eine Bestätigung durch das Atelier unumgänglich.
- andere Wege der Weitergabe von Informationen wie Social Media o.ä. haben keine Gültigkeit.
XII Gewährleistung und Haftung
- Die Künstlerin sowie ihre Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber/Käufer. Aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haften sie nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten Künstlerin sowie ihrer Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter.
- Die Künstlerin sowie ihre Mitarbeiter verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber der Künstlerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Werkes gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der gestalterischen und technischen Umsetzung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist insbesondere der Stil der Künstlerin bekannt.
- Die bei fotografische Arbeiten, zur Aufnahme vom Auftraggeber überlassenen Gegenstände, werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
XIII Reklamationen
- Reklamationen, die den Zustand des Werkes nach einer Lieferung oder dessen Qualität betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Werk als ordnungsgemäß,vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 12 Monaten, gerechnet ab Abnahme.
- Mängelrügen des Auftraggebers/Käufers müssen nach Erhalt der Ware schriftlich per E-Mail an atelier@claudia-okonek.de erfolgen und spätestens 5 Werktage (Mo. – Fr.) nach Übergabe der Werke bei der Künstlerin bestätigt eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Die Künstlerin wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
- Bemängeltes Bildmaterial (bei fotografischen Aufträgen) ist vollumfänglich an die Künstlerin zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber.
- Sofern keine fristgemäße Mängelrüge stattgefunden hat, sind Nachbesserungen aller Art ausgeschlossen. Mit Übergabe des/der Werke an den Auftraggeber/Käufer erlischt für die Künstlerin die Aufbewahrungspflicht des digitalen Material. Eine Archivierung von Bilddaten durch die Künstlerin bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Die Künstlerin handelt bei der Herstellung von Prints mit große Sorgfalt, haftet aber nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit z.B. bei Drucken. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen seitens des Auftraggebers/Käufers können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies sind keine Mängel der Leistung der Künstlerin, eine Reklamation aus diesem Grund ist nicht möglich.
XIV Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinngemäß wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz Künstlerin. Sie ist berechtigt, den Auftraggeber/Käufer an seinem Sitz zu belangen.